Abfall
Reste, die bei der Zubereitung oder Herstellung entstehen
Objekt
Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch/schwäbisch auch Kehricht, österreichisch auch Mist), genannt auch Unrat, versteht man sämtliche vom Menschen entsorgten Dinge. Es handelt sich hierbei um Gegenstände, Materialien, Verpackungen und Substanzen, die für die entsorgende Person keinen Verwendungszweck mehr erfüllen und somit wertlos sind. Um das Recycling zu ermöglichen, bieten viele Länder im privaten sowie im industriellen Bereich eine Reihe getrennter Sammelmöglichkeiten an. So werden neben Restmüll z. B. Bioabfall und Altpapier gesammelt und oft gibt es Möglichkeiten der Altkleidersammlung, des Glasrecyclings und der Verwertung von Kunststoffabfällen (z. B. Leichtverpackungen). Weitere, gesonderte Abfallfraktionen sind z. B.: Altglas, Altmetall, Altholz, Altöl, Bauschutt, Schrott, Elektronikschrott etc. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle (einschließlich Giftmüll), Abfallprodukten aus der Agrarindustrie (wie Gülle) und Abwasser erfolgt separat. Darüber hinaus gelten auch einige Abfälle, die bei der Industrie und im Gewerbe anfallen, als „Sondermüll“, darunter Baustoffe (z. B. Asbest) sowie Lösungsmittel, Säuren, Laugen, chemische und Laborabfälle und (anteilig) Krankenhausabfälle. Für die ländereinheitliche Umsetzung des Abfallrechts ist in Deutschland die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zuständig, ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. In Fachkreisen wird unterschieden zwischen „Abfall zur Beseitigung“ und „Abfall zur Verwertung“. Dabei soll Mülltrennung helfen, den Anteil des „Abfalls zur Verwertung“ zu optimieren, um dem Ideal einer Kreislaufwirtschaft näher zu kommen.
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Abfall
Reste, die bei der Zubereitung oder Herstellung entstehen
Unter Abfall bzw. Müll (schweizerisch/schwäbisch auch Kehricht, österreichisch auch Mist), genannt auch Unrat, versteht man sämtliche vom Menschen entsorgten Dinge. Es handelt sich hierbei um Gegenstände, Materialien, Verpackungen und Substanzen, die für die entsorgende Person keinen Verwendungszweck mehr erfüllen und somit wertlos sind. Um das Recycling zu ermöglichen, bieten viele Länder im privaten sowie im industriellen Bereich eine Reihe getrennter Sammelmöglichkeiten an. So werden neben Restmüll z. B. Bioabfall und Altpapier gesammelt und oft gibt es Möglichkeiten der Altkleidersammlung, des Glasrecyclings und der Verwertung von Kunststoffabfällen (z. B. Leichtverpackungen). Weitere, gesonderte Abfallfraktionen sind z. B.: Altglas, Altmetall, Altholz, Altöl, Bauschutt, Schrott, Elektronikschrott etc. Die Entsorgung gefährlicher Abfälle (einschließlich Giftmüll), Abfallprodukten aus der Agrarindustrie (wie Gülle) und Abwasser erfolgt separat. Darüber hinaus gelten auch einige Abfälle, die bei der Industrie und im Gewerbe anfallen, als „Sondermüll“, darunter Baustoffe (z. B. Asbest) sowie Lösungsmittel, Säuren, Laugen, chemische und Laborabfälle und (anteilig) Krankenhausabfälle. Für die ländereinheitliche Umsetzung des Abfallrechts ist in Deutschland die Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) zuständig, ein Arbeitsgremium der Umweltministerkonferenz. In Fachkreisen wird unterschieden zwischen „Abfall zur Beseitigung“ und „Abfall zur Verwertung“. Dabei soll Mülltrennung helfen, den Anteil des „Abfalls zur Verwertung“ zu optimieren, um dem Ideal einer Kreislaufwirtschaft näher zu kommen.
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Angeführte Belege
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Versionen
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Sprachversionen
96
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60.991
Erstellt am
25. April 2003
Wikidata-Aussagen
97
Selten — 99,4. Perzentil der Bekanntheit
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Wissen — Typvorteile
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