Ehegatte
Einer der beiden Partner einer Ehe
Konzept
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons die Rede (lateinisch spōnsus ‚Bräutigam‘, spōnsa ‚Braut‘). Die Familiengeschichtsforschung verwendet als genealogisches Zeichen für eine Heiratsverbindung zweier Personen zwei ineinander verschränkte Kreise: ⚭ (Unicode U+26AD).
KartenMacht
Ehegatte
Einer der beiden Partner einer Ehe
Die Ehe (von althochdeutsch ēwa ‚Gesetz‘) oder der Ehestand, auch die Eheschließung oder Heirat (von althochdeutsch hīrāt ‚Hausversorgung‘, ‚Vermählung‘, von rāt ‚Vorrat‘, ‚Rat‘, ‚Heirat‘, mit der germanischen Wurzel hīwa-, ‚zur Hausgenossenschaft gehörig‘, ‚Lager‘) ist eine förmliche, gefestigte Verbindung zwischen zwei Personen (in manchen Kulturen auch mehreren), die durch Naturrecht, Gesellschaftsrecht oder Religionslehren begründet und anerkannt ist, meist rituell oder gesetzlich geregelt wird und ihren Ausdruck in Zeremonien findet (Hochzeit, Trauung). Die rechtsgültige Auflösung der Ehe ist ihre Scheidung oder Aufhebung. Die Bedeutung einer Ehe hängt von jeweiligen gesellschaftlichen und kulturellen Rahmenbedingungen ab und hat sich im Laufe der Geschichte oft verändert. Einige Religionen und Staaten erlauben die Mehrehe von einer Person mit anderen (Polygamie in verschiedenen Ausführungen), auf Hawaii gab es die Gruppenehe von mehreren Personen miteinander (Punalua-Ehe). Im europäischen Kulturraum wird die Ehe traditionell als dauerhafte Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau verstanden, in der beide Verantwortung füreinander übernehmen. Seit dem 21. Jahrhundert ist in manchen Ländern die Zivilehe als vom Staat geregelte und vermittelte Ehe auch für Partner gleichen Geschlechts geöffnet (gleichgeschlechtliche Ehe); in anderen Ländern besteht ein eheähnliches Rechtsinstitut mit teils eingeschränkten Rechten unter Titeln wie „eingetragene Partnerschaft“. Der in Deutschland vorgesehene gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft; darüber hinausgehende oder abweichende Regelungen werden vertraglich vereinbart (Ehevertrag). Die Beteiligten sind Ehepartner, Eheleute, Ehepaar oder Ehegatten (vergleiche „Begattung“). Weibliche Ehepartner werden Ehefrau oder umgangssprachlich kurz Frau genannt, in gehobener Sprache Gattin oder Gemahlin, historisch auch Weib, ohne beabsichtigte Abfälligkeit. In der Zeit vor der Eheschließung und während der Hochzeit ist die Frau eine Braut. Männliche Ehepartner werden vor und bei der Hochzeit Bräutigam und danach Ehemann oder umgangssprachlich kurz Mann genannt sowie Gatte oder Gemahl. Historisch war vom Gespons die Rede (lateinisch spōnsus ‚Bräutigam‘, spōnsa ‚Braut‘). Die Familiengeschichtsforschung verwendet als genealogisches Zeichen für eine Heiratsverbindung zweier Personen zwei ineinander verschränkte Kreise: ⚭ (Unicode U+26AD).
Artikel auf Wikipedia lesen ↗Wie diese Werte berechnet werden
Jeder Wert leitet sich aus einer Messung des Artikels ab, ohne manuellen Eingriff. Die folgenden Messungen stammen vom 6. September 2026.
Konzept — Ändert eine Spielregel, solange sie im Spiel bleibt.
Reichweite
Länge des Artikels
60 / 120
Strenge
Dichte und Anzahl der Belege
43 / 120
Verankerung
Alter und Anzahl der Versionen
300 / 400
Aktualität
Jüngste Bearbeitungen und Aufruf-Trend
9 / 30
Verbreitung
Sprachversionen und eingehende Links
64 / 100
Größe des Artikels
12 kB
Angeführte Belege
22
Abschnitte
4
Versionen
428
Versionen in 90 Tagen
2
Eingehende Links
398
Sprachversionen
50
Aufrufe in 12 Monaten
42.532
Erstellt am
25. Februar 2002
Wikidata-Aussagen
222
Selten — 97,1. Perzentil der Bekanntheit
Die Seltenheit ordnet Karten nach der Bekanntheit ihres Themas: Aufrufe, Anzahl der Sprachen und eingehende Links. Diese Stufe erscheint in 10,00 % der aus Boostern gezogenen Karten. Über die Stärke sagt sie nichts — die liegt hier bei 487 von 1000.
Effekt
Diese Karte kämpft nicht selbst: Sie trägt einen einzigen Effekt, bestimmt von ihrem dominanten Messwert.
Macht — Typvorteile
Stark gegen
Schwach gegen
Der Quellartikel
Diese Karte entspricht dem Wikidata-Objekt Q1196129, vorhanden in 50 Wikipedia-Sprachversionen.
Abbildung : Datei auf Wikimedia Commons — Abdalian, Leon H., 1884-1967 — Lizenz Public domain. Artikeltext lizenziert unter CC BY-SA 4.0.
Weitere Macht-Karten
US-amerikanisches multinationales Technologieunternehmen, eine Tochtergesellschaft von Alphabet Inc.
Konzept
Josef Stalin
Sowjetischer Diktator, Generalsekretär des ZK der Bolschewiki und KPdSU (1878–1953)
Wesen
Barack Obama
44. Präsident der Vereinigten Staaten (2009–2017)
Wesen
Islam
Monotheistische Religion
Konzept